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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Die nachfolgend genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für den Strandabschnitt 26
(Liegeplatz 26/Strandkorbvermietung Frasch) in Scharbeutz. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vorm Betreten des Strandabschnitts sorgfältig durch. 
 

 

1.    Allgemeines 

Einheimische und Gäste haben die Möglichkeit den Strandabschnitt 26 in Scharbeutz für Urlaubs- und Erholungszwecke zu nutzen. Die Nutzung des Strandes ist für Einheimische und Kinder bis 18 Jahren kostenfrei. In der Zeit vom 15.05. - 14.09. sind alle anderen Gäste verpflichtet Strandkarten oder die Ostseecard käuflich zu erwerben und diese ungefragt vorzuzeigen. Der Kauf von Strandkarten ist am Vermieterhäuschen möglich. Der Erwerb der Ostseecard ist über die Gemeinde Scharbeutz möglich. Übernachtungsgäste erhalten die Ostseecard über ihren Vermieter. 
 
Darüber hinaus kann sowohl per Email als auch persönlich am Strandkorbvermieterhäuschen ein Strandkorb angemietet werden. Es ist möglich einen Strandkorb für einen Tag, tageweise, wochenweise oder für eine ganze Saison zu mieten. Der Mietvertrag wird zwischen dem Gast und Liegeplatz 26 geschlossen. 

Liegeplatz 26 ist bemüht sicherzustellen, dass die auf der Webseite und am Vermieterhäuschen verfügbaren Informationen, insbesondere in Bezug auf Preise und Bedingungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung stets aktuell, vollständig und richtig sind. 
 

2.    Vertragsabschluss

Der Mietvertrag zur Nutzung eines Strandkorbs ist verbindlich geschlossen, wenn der ausgewiesene Mietpreis bezahlt wurde. Der Strandkorb wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubs- und Erholungszwecke vermietet und darf nur mit der vereinbarten maximalen Personenzahl belegt werden.
 

3.    Mietpreis

Der vereinbarte Mietpreis ist in voller Höhe bei Vertragsschluss fällig. Eine Reservierung von Tages- oder Wochenkörben ist nur vorab gegen Zahlung des Gesamtbetrages möglich. 

 

4.    Mietzeit 

Der Mietvertrag beginnt und endet lt. schriftlich vereinbartem Zeitraum. Er kann nur mit vorheriger Zustimmung von Liegeplatz 26 verlängert werden. Eine Verlängerung der Strandkorbmietzeit ist (sofern verfügbar) grundsätzlich möglich und muss am Vermieterhäuschen mit Liegeplatz 26 schriftlich vereinbart werden. 

Am Miettag stellt Liegeplatz 26 den Strandkorb dem Gast ab 09.00 Uhr zur Verfügung. Der Mieter wird dazu aufgefordert den Strandkorb in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen und diesen bis spätestens 19.00 Uhr zu räumen. Sollte das Vermieterhäuschen nicht mehr besetzt sein, ist der Schlüssel in den dafür vorgesehenen Briefkasten am Vermieterhäuschen zurückzugeben. 
 
Gibt der Mieter den Strandkorb nach der vereinbarten Mietdauer nicht an Liegeplatz 26 zurück, so ist Liegeplatz 26 berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe einer doppelten Tagesmiete pro Tag zu verlangen.
 
Das Mietverhältnis ist nicht übertragbar. 

 

Saisonkörbe: Liegeplatz 26 bietet seinen Gästen ein begrenztes Kontingent an Strandkörben zur Anmietung für den Zeitraum vom 15.05. – 14.09. an. Eine Reservierung von Saisonkörben ist bis zum 15.04. eines jeden Jahres unverbindlich möglich. 
 

5.    Kontrollen

Die Benutzung eines Strandkorbes ohne gültigen Mietvertrag ist untersagt. Liegeplatz 26 ist jederzeit berechtigt, Kontrollen durchzuführen und sich den Mietvertrag vorzeigen zu lassen. Der dem Mieter bei Übergabe des Strandkorbes ausgehändigte Mietschein ist für die Dauer der Nutzung bei sich zu tragen und auf Verlangen den Mitarbeitern der Strandkorbvermietung vorzuzeigen.
 

6.    Rücktritt durch den Mieter

Tages- und Wochenkörbe: Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist ausgeschlossen. 
Der geleistete Mietpreis ist in voller Höhe vom Mieter zu tragen. 
 
Saisonkörbe: Vorab geleistete Mietzahlungen werden bei einem Rücktritt bis zum 15.04. in voller Höhe erstattet. Reservierte Saisonkörbe, die bis zum 15.04. nicht bezahlt wurden, werden für andere Interessenten zur Buchung freigegeben. Ein Rücktritt vom Mietvertrag in der Zeit vom 16.04. - 14.05. wird mit einer Stornogebühr von 50 % in Rechnung gestellt. Tritt der Mieter vom Mietvertrag ab dem 15.05. zurück, so ist der geleistete Mietpreis zu 100 % vom Mieter zu tragen. 

 

7.    Kündigung durch den Vermieter

Liegeplatz 26 kann das Vertragsverhältnis auch während der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter sich trotz vorheriger Mahnung vertragswidrig verhält, so dass Liegeplatz 26 eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann Liegeplatz 26 von dem Mieter Ersatz für der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendung und des entgangenen Gewinns verlangen.
 

8.    Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages bei Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer o.ä. In dem Fall werden beide Vertragsparteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden. 
 

9.    Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, den Strandkorb mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung am Strandkorb ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursacht worden ist. Entstandene Schäden hat der Mieter unverzüglich Liegeplatz 26 anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
 

10. Haftung des Vermieters

Liegeplatz 26 haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Strandkorbs und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Liegeplatz 26 haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung von Liegeplatz 26 für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Liegeplatz 26 haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
 

11. Tierhaltung

Tiere sind am Strandabschnitt 26 in der Zeit vom 01.04. – 30.09. verboten. Lt. Bußgeldkatalog wird bei Zuwiderhandlung der Halter mit einem Bußgeld von 30,- € belegt sowie einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr von 25,- €. 
 

12. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedarf der Schriftform.

Bei Sturmfluten, Bergungsmaßnahmen sowie Änderungen der Strandverhältnisse durch Sandaufspülungen oder Veranstaltungen, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. 
 

13. Hausordnung

Mieter und Gäste am Strandabschnitt 26 sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, laute Musik und solche Tätigkeiten, die andere Gäste durch entstehenden Lärm belästigen und die Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Nutzung von Soundgeräten und Verstärkern ist untersagt. 
 
Ebenso wird das Mitführen und Rauchen von Shishas und anderen berauschenden Mitteln am Strandabschnitt 26 nicht gestattet.  

Das Liegen zwischen den Strandkörben ist ausschließlich den Mietern der Strandkörbe gestattet, da dieser Bereich Teil des gemieteten Strandkorbs ist. Für Gäste die keinen Strandkorb gemietet haben, steht der Bereich an der Wasserkante zur Verfügung. 

Gäste mit Strandmuscheln, nutzen bitte ausschließlich den Strandmuschelabschnitt. Das Aufstellen von Strandmuscheln im Bereich der Strandkörbe sowie der Wasserkante vor den Strandkörben ist nicht gestattet. 

 

Das Umstellen, Umwerfen oder das Abstützen von Strandkörben mit Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Das Feiern oder Übernachten in den Körben sowie Feuermachen am Strand verstößt gegen die Strand- und Badeordnung und ist strengstens verboten.


Bei Zuwiderhandlung behält sich Liegeplatz 26 das Recht vor, Mieter und Gäste vom Strandabschnitt 26 zu verweisen ggf. auch mit polizeilicher Unterstützung. 

Der Zugang zum Strandabschnitt 26 ist in der Zeit vom 15.05. – 14.09. eines jeden Jahres kostenpflichtig (siehe 1. Allgemeines). Gäste die den angrenzenden Freistand nutzen möchten, nehmen den dazugehörigen Eingang 50 m weiter Richtung Haffkrug. 
 

 

Stand: Februar 2022

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